Ihr Profi für die Vermietung von Schließfächern
im Indoor-Bereich.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen EVENTLOCKERS und unseren Mietern. Eventuelle Geschäftsbedingungen unserer Mieter gelten für unser Vertragsverhältnis nur dann, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben. Das betrifft diese im Ganzen als auch auszugsweise. Unsere AGB gelten mit dem Erteilen eines Auftrages an uns auch dann, wenn sie dem Mieter vorher nicht gesondert offengelegt wurden, da sie jederzeit auf unserer Homepage nachzulesen sind. Angebote sind stets als freibleibend anzusehen, solange sie nicht als Auftrag bestätigt wurden. Jeder wirksame Vertrag setzt den Abschluss in schriftlicher Form voraus. Eine rechtsverbindliche Bestellung und Reservierung kommt nur mit Zahlungseingang auf unserem Konto zustande.

2. Mietgegenstand und Mietdauer

Sie mieten eine Schließfachanlage wie im Angebot beschrieben. Die Anlage wird dem Mieter ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck überlassen. Die Mietdauer ergibt sich aus dem Angebot. Eine über den Zeitraum hinausreichende Anmietung muss dem Vermieter sofort bekannt gegeben werden. Ein Anspruch auf Verlängerung der Anmietdauer besteht nicht. Der verlängerte Zeitraum gilt in Hinsicht auf Preise und Konditionen als neu zu verhandelndem Vertrag. Jeder angefangene Tag gilt als Miettag. Verzögert sich die Ent- oder Beladung am Erfüllungsort durch Verschulden des Mieters oder seiner Erfüllungshilfen, berechnet EVENTLOCKERS für jede angebrochene halbe Stunde 42,00 €*.

3. Miet- und Kautionszahlung

Die Miete ist bei Lieferbereitschaft, die Kaution spätestens mit der Übergabe der Mietsache fällig. Der Auftrag kommt erst mit Zahlung der vollen Miete und Kaution zustande. Bis zur vollständigen Bezahlung der Miete wird keine Reservierung von Schließfachanlagen vorgenommen. Sie sind nicht berechtigt, den Betrag einseitig zu mindern. Die Kaution wird 2 Werktage nach Abholung der Schließfachanlage abgerechnet und erstattet. Sie dient uns als Sicherungseinbehalt für die Mietsache, insbesondere für Schlüssel und Zubehör. Sollte die Kaution im Fall eines Schadenfalles nicht zur Deckung genügen, behält sich EVENTLOCKERS Nachforderungen vor. Die Bestandteile der Kaution sind im Auftrag beschrieben.

4. Lieferung, Aufstellung und Abholung

Die Kosten für Transport und Montage sind vom Mieter zu tragen, und werden im Angebot aufgezeigt, es sei denn, der Mieter holt die Mietsache selbst ab. Sonderwünsche des Mieters rechnen wir aufwandbezogen, personelle Sonderarbeiten für 35,00 € je angefangene viertel Stunde ab. Der Anlieferungsweg muss LKW gerecht (bis 40 t. / Auflieger oder LKW mit Anhänger) und frei sein. Sollte dieses nicht möglich sein, hat der Mieter dieses vor Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen. Den vermietfertigen Aufbau übernimmt unser Fachpersonal. Der Mieter hat für ausreichend Stellplatz zu sorgen, und ist ferner verantwortlich für die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen, wie denen des Brandschutzes und der Flucht- und Rettungswege. Von uns vorgestellte Vorschläge zur Aufstellung der Schließfächer sind nicht bindend. Ist nichts anderes vereinbart, wird die Mietsache nach der Mietzeit von uns abgeholt. Die Schließfachanlage ist uns durch den Mieter samt aller ihrer Bestandteile nach Einsatzende so bereitzustellen, dass der Abtransport durch uns gefahrlos und ungehindert durchgeführt werden kann. Ist die Mietsache bei Abholung in einem vertragswidrigen Zustand, verpflichtet sich der Mieter zum Ausgleich des Schadens, wie er durch ausfallende Anschlussvermietungen, zusätzliche Transportwege oder Personalkosten entsteht. Zudem hat der Mieter die Anlage wieder in vertragskonformen Zustand zu versetzen, bevor sie abgefahren wird. Verzögert sich bei der Abholung die Beladung durch Verschulden des Mieters oder seines Erfüllungsgehilfen, berechnet EVENTLOCKERS für jede angebrochene halbe Stunde 42,00 €*. Verzögert sich die Beladung um mehr als 5 Stunden, ist eine weitere Tagesmiete, wenigstens aber 210,00 €* fällig. Jeder weitere Tag wird als Miettag berechnet. Soll die Abholung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen, hat uns der Mieter darauf hinzuweisen. Wird der Vertrag vorzeitig gekündigt, gilt damit auch das Recht für den Vermieter, die Mietsache abzuholen. Eventuell bauliche Besonderheiten, insbesondere Höhen- oder Gewichtsbegrenzungen von Brücken, Schachtabdeckungen oder Wegen sind vom Mieter unaufgefordert anzuzeigen.

5. Inbetriebnahme, Einweisung und Betrieb

Die Schließfachanlage wird nach der Aufstellung von EVENTLOCKERS in Betrieb genommen. Soweit der Mieter Servicepersonal stellt, wird dieses durch EVENTLOCKERS in die Funktion der Anlage eingewiesen. Der Mieter ist verpflichtet, die Schließfachanlage unter größtmöglicher Sorgfalt zu betreiben und zu transportieren. Er ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was zu vermeidbarem Verschleiß oder Schaden führen kann. Die Schließfachanlage ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurde. Der Mieter hat EVENTLOCKERS namentlich einen Ansprechpartner zu benennen. EVENTLOCKERS ist berechtigt, die Anlage jederzeit zu besichtigen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter zu untersuchen, oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Dazu hat uns der Mieter kostenfreien Zugang zu der Schließfachanlage zu gewähren.

6. Fristen und Termine

EVENTLOCKERS bemüht sich, die angemieteten Schließfachanlagen zu den vereinbarten Terminen bereitzustellen. Sowie Termine jedoch nicht als Fixtermine gekennzeichnet sind, sind diese grundsätzlich unverbindlich. Der Mieter kann einen Auftrag dann stornieren, wenn der Termin wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unserer Mitarbeiter nicht eingehalten wird. Diese Regelung gilt jedoch nur für Einzelverträge. Rahmen- und langfristige Verträge werden dadurch nicht berührt. Für höhere Gewalt, Unfälle, Schäden oder dergleichen, die eine Verzögerung verursachen, haftet EVENTLOCKERS nicht. EVENTLOCKERS bemüht sich jedoch, unvermeidbare Verzögerungen so kurz wie möglich zu halten.

Der Mieter kann den Mietvertrag nach Erhalt der Auftragsbestätigung und vor Übernahme der Schließfachanlage kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, je nach Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung folgende Abstandssummen zu zahlen:

  • 50 % des Nettomietzinses zzgl. MwSt. in der jeweils gesetzlichen Höhe, wenn die Kündigung zwischen dem 59. und dem 30. Tag vor Mietbeginn erfolgt.
  • 75 % des Nettomietzinses zzgl. MwSt. in der jeweils gesetzlichen Höhe, wenn die Kündigung zwischen dem 29. und dem 10. Tag vor Mietbeginn erfolgt.
  • 80 % des Nettomietpreises zzgl. MwSt. in der jeweils gesetzlichen Höhe, wenn die Kündigung weniger als zehn Tage vor Mietbeginn erfolgt.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dem Mieter bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden auf Seiten der Vermieterin nachzuweisen.

7. Beanstandung, Reklamation und Haftung

Beanstandungen oder Reklamationen sind EVENTLOCKERS bei Übernahme der Schließfachanlage bzw. sofort nach bekannt werden zu melden. Jeder Anspruch auf Schadenersatz, insbesondere Ersatz von Folgeschäden, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt auch für Ausfall der Schließfachanlage während der Mietdauer. In jedem Falle ist EVENTLOCKERS eine geeignete Frist zu setzen, binnen derer der Schaden behoben werden kann. Wenn das Verschulden des Ausfalles wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens bei EVENTLOCKERS liegt, kann die Miete gemindert oder der Mietvertrag rückabgewickelt werden, abhängig von der durch den Ausfall geminderten möglichen Verwendungszeit der Schließfachanlage. Die Regulierung obliegt EVENTLOCKERS. Ausfall- oder Ersatzansprüche beschränken sich ausschließlich auf die gezahlte Miete und Kaution aus dem Mietverhältnis. Der Mieter haftet für während der Mietzeit an der Anlage entstandene Schäden. Darunter zählen auch Verlust oder Diebstahl der Anlage oder deren Bestandteile. EVENTLOCKERS haftet nicht für Schäden, die Dritten aus der Aufstellung und dem Betrieb der Anlage durch den Mieter zugefügt werden. Der Mieter stellt EVENTLOCKERS insoweit frei. Bei Unfällen oder Beschädigungen haftet der Mieter grundsätzlich für alle durch den Unfall oder Beschädigung an der Schließfachanlage entstehenden Aufwendungen, sowie für den Ausfall der Anlage. Haben Dritte den Unfall oder Schaden mit- oder alleinverschuldet, tritt EVENTLOCKERS gegen Bezahlung des Schadens seine Ansprüche gegen den Dritten einschließlich evtl. Ansprüche aus StVG an den Mieter ab. Dem Mieter wird empfohlen, zur Abdeckung von Ansprüchen aus Unfall oder Beschädigung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dem Mieter ist bekannt, dass es sich bei der Schließfachanlage um ein gebrauchtes Mietgut handelt, die durch vorhergehende Vermieteinsätze Gebrauchsspuren aufweisen kann. Diese sind kein Grund für Beanstandungen oder Reklamationen. Wünscht der Mieter eine optisch einwandfreie Mietsache, übernimmt er damit auch anfallende Mehrkosten.

8. Umfang und Verpflichtungen

Maßgebend für die Verpflichtungen von EVENTLOCKERS und dem Mieter ist ausschließlich der Inhalt der schriftlichen Vereinbarungen. Mündliche Absprachen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

9. Gerichtsstand und Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand für alle aus dieser Geschäftsverbindung entstehenden Geschäftsvorfälle ist in Leipzig. Werden Teile der AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleibt der restliche Teil der AGB unberührt. Wir behalten uns vor, den unwirksamen Teil gegen einen wirksamen Teil zu tauschen.

10. Anbieterkennzeichnung

Mietra e.K.
Heinrich-Heine-Str. 4b
DE- 04651 Bad Lausick

Tel.: 03 43 45/72 95 113
Fax: 03 43 45/72 95 25
E-Mail: info@eventlockers.de

Handelsregister
Amtsgericht Leipzig
HRA Nummer: 12875

Vertreten durch:
Jörg Trautner
-Inhaber-
Mietra e.K.
Heinrich-Heine-Str. 4b
DE- 04651 Bad Lausick

Tel.: 03 43 45/72 95 0
Fax: 03 43 45/72 95 25
E-Mail: info@eventlockers.de

* Alle angegebenen Preise sind Nettopreis